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Kurzbiographie
des
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Über das Leben
von Eike von Repgow (auch Eike von Repchow bzw. Eike von Repgau) ist nur sehr
wenig bekannt. Neben dem Sachsenspiegel existieren lediglich einige
Urkunden, die auf seine Person und die seiner Familie hinweisen. Nicht einmal
seine Lebensdaten können als gesichert gelten. Eike von Repgow, geboren um
1180 in Reppichau bei Köthen und gestorben nach 1233, hat als Verfasser des Sachsenspiegels,
des einflussreichsten mittelalterlichen deutschsprachigen Rechtsbuches, hohe
Bekanntheit erlangt. Er war Schöffenbarfreier, d.h. berufener Beisitzer des
Grafengerichtes seiner Landschaft und zugleich Rechtsberater des mächtigen
Grafen Hoyer von Falkenstein, Stiftsvogt von Quedlinburg (urkundlich bezeugt
zwischen 1211 und 1242). Dank seiner Rechtspraxis war Eike ein vorzüglicher
Kenner des Sachsenrechtes. Er besaß zudem eine für den Laien des 13.
Jahrhunderts ausgezeichnete Bildung, zu der Lateinkenntnis ebenso gehörte wie
Kenntnis der Bibel, zudem Beschlagenheit auf den Gebieten der kanonischen
Literatur, des lateinischen Schrifttums und der deutschen Dichtung seiner
Zeit. Das Werk entstand in den
Jahren 1221 bis 1224 als Niederschrift in lateinischer Sprache, jedoch dann
auf Bitte des Herrn von Falkenstein in den Jahren 1224 bis 1225 in die
deutsche Sprache übertragen. Der Sachsenspiegel stellt somit die erste
schriftliche Darstellung deutschen Rechts dar. Eike von Repgow fasste als
erster die Traditionen und Verfahrensweisen der damaligen Rechtssprechung des
deutschen Volkes zusammen, die fast ausschließlich auf mündliche
Übertragungen zurückzuführen ist. Doch diese als Gewohnheitsrecht bezeichnete
Rechtssprechung besaß einen sehr weiten Auslegungsraum und unterlag meist den
persönlichen Interessen des jeweiligen Rechtssprechers. Mit dem für seine Zeit
revolutionären Werk schuf er zum ersten mal eine einheitliche Grundlage für
die Rechtsprechung. Vergleichbare Versuche wurden so auch von den Kirchen, in
Form des Kanonischen Recht, unternommen. Doch im Gegensatz zu dem Kanonischen
Recht sammelte Eike von Repgow Rechtsvorschriften mit sehr praxisnahen und
pragmatischen Ansätzen. Seine historische Bedeutung
entfaltete der Sachsenspiegel erst mit seiner zunehmenden Erweiterung
durch Glossen und Bilder. Auch wurden die Grundsätze des Sachsenspiegels
in weitere Rechts- und Gesetzeswerke (damals der Deutschenspiegel, der
Schwabenspiegel und das Görlitzer Rechtsbuch) übernommen. |